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Lauschabwehr
und Abhörschutz

nach Behördenstandard!

Nahezu jeder kann Opfer eines Lauschangriffes oder eines aktiven Zugriffs auf seine Kommunikationseinrichtungen werden, egal ob Privatperson, Firma oder Behörde. Dahinter steckt keineswegs immer ein undurchsichtiger Geheimdienst, sondern vielleicht nur ein gelangweilter Nachbar, Verwandter, Ex-Partner oder eine eifrige Konkurrenzfirma. Es ist aber nicht nur die Neugier einiger Zeitgenossen, auch handfeste Interessen stecken hinter den elektronischen Attacken: Eifersüchtige Ehemänner, Racheaktionen gefeuerter Mitarbeiter oder Betrugsversuche, nur um einige zu nennen. Sogar Ausforschungsbemühungen der Industrie- und Wirtschaftsspione umfassen dabei den gesamten Zyklus eines Wirtschaftsgutes: Von der Forschung, Entwicklung, Anwendung bis hin zur Vermarktung.

Und die Abgehörten selbst sind ahnungslos und merken davon nichts.

Dabei kann es hier jeden treffen der Fax, Telefon, Mobiltelefon und Internet nutzt. Das allgegenwärtige Risiko ist die Informationsbeschaffung mit technischen Mitteln. Immer perfektere Elektronik erleichtert Lauschern ihr Geschäft.

Die ständig fortschreitende Entwicklung der Technik und zunehmende Miniaturisierung machen sich auch die Wirtschafts.- und Industriespione zunutze. Selbst Laien ist es schon mit einem Aufwand von ein paar hundert Euro möglich, Millionenschäden zu verursachen. Frei im Handel erhältliche ” Wanzen ” in der Größe einer Streichholzschachtel, eines Zuckerwürfels oder eines Reiskorns machen Spionage kinderleicht. Tagtäglich sind zigtausend davon für kriminelle Zwecke im Einsatz.

Eine öftere routinemäßige meßtechnische und auch visuelle Überprüfung der Kommunikationseinrichtungen und Räume durch unser Abwehrunternehmen sind geeignete Maßnahmen. Im Rahmen solcher ” Lauschabwehreinsätze” ( Sweeps ) werden mit aufwendigen Suchanlagen und Meßgeräten gefährdete Objekte auf technische Angriffe hin überprüft.

Deshalb ist es umso wichtiger, sich einen professionellen Abhörschutz zu wünschen, um sich bei der Nutzung von Computer oder Smartphone wieder sicher zu fühlen und keine verwanzten Räume fürchten zu müssen. Ein sachgemäßer und erstklassiger Abhörschutz steht nicht nur Politikern und Wirtschaftsvertretern offen, sondern ist auch für Privatpersonen dank unseres Lauschabwehrkonzeptes bezahlbar geworden.

Ehemals im langjährigen technischen Dienst bei Sonder.- und Eliteeinheiten der Bundeswehr und dem Geheimdienst und mit nunmehr über 30-jähriger Erfahrung auf diesem Gebiet, mit den neuesten Spionage.- und Abhörtechniken vertraut, haben wir uns als anerkannte Abwehrexperten auf die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Lauschabwehreinsätzen spezialisiert.

Fühlen Sie sich belauscht, sind interne Gespräche oder Gesprächsinhalte in der Öffentlichkeit bekanntgeworden oder gab es einen Einbruch, nach dem Sie ein eigenartiges und nicht mehr sicheres Gefühl haben? Haben Informationsabflüsse nach dem Ausscheiden von Schlüsselpersonen oder vor bzw. während wichtiger Sitzungen  stattgefunden?

Sind Unternehmens oder Markt-, Absatzstrategien oder Erschließung neuer Geschäftsfelder bekanntgeworden?

24 / 7 – gebührenfreie Hotline unter:

0800 – 7030123 oder info@eleka.expert

Unsere Berater stehen Ihnen gern zur Seite. Kontaktieren Sie uns!

Ihre Anfragen werden streng vertraulich behandelt!

Wir unterstützen Sie auf dem gesamten Sektor der Lauschabwehr und dem Abhörschutz mit nachfolgenden Maßnahmen zum Schutz vor Lauschangriffen und dem illegalen Abhören:

  • Checkup von Fahrzeugen auf GPS Sender und Abhörtechnik
  • Untersuchung des Smartphones auf Spysoftware
  • Suche nach versteckten Kameras zur Verhinderung einer Videoüberwachung
  • Einsatz einer Endoskop Kamera
  • Hochfrequenzkontrolle aller Funkbewegungen
  • Hochfrequenzkontrolle des Stromnetzes
  • Überprüfung des GSM Handynetzes
  • Einsatz eines Spectrumanalyzers zur Darstellung der Funksignale
  • Permanente und diskrete Messungen während Konferenzen, Tagungen und Sitzungen
  • Einzelsenderanalyse
  • Trägerfrequenzanalyse des Leitungsnetzes
  • Einsatz von Wärmebildkameras zur Thermografischen Untersuchung
  • Detektion von nicht aktiven Sender mit einem NLJD
  • Nachweis von Mikrowellenbestrahlung
  • Nutzung von mobiler Röntgentechnik
  • Erstellen einer Gefährdungsanalyse
  • Abhörschutz und Abhörsicherheit

Kann ein Lauschangriff nachgewiesen werden, so kommt eine Erstattung unserer Kosten für den Lauschabwehreinsatz in Betracht!

Nach § 91 der Zivilprozessordnung – ZPO – sind Kosten für einen solchen Einsatz grundsätzlich erstattungsfähig!

Es handelt sich dabei im weiteren Sinne um Rechtsverfolgungskosten, die gegen den Verursacher des Abhörens geltend gemacht werden können!

Erfolgreiche Lauschabwehr ist Sache eines Teams aus Abwehrfachleuten, Hochfrequenz.- und Nachrichtentechnikern!